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Recht & Steuern

PStTG: Meldepflicht für eBay-Verkäufer – Was du wissen musst

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz betrifft auch Privatverkäufer. Erfahre, ab wann eBay deine Daten meldet, was gemeldet wird und wann du tatsächlich Steuern zahlen musst.

09. März 20268 Min. Lesezeit

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Es setzt die EU-Richtlinie DAC7 um und verpflichtet Online-Plattformen wie eBay, Kleinanzeigen, Vinted oder Amazon, die Verkaufsdaten ihrer Nutzer an das Finanzamt zu melden – auch die von Privatverkäufern.

Das klingt erst einmal bedrohlich, ist aber für die meisten Gelegenheitsverkäufer kein Grund zur Sorge. In diesem Artikel erfährst du, ab wann du betroffen bist, was genau gemeldet wird und wann du tatsächlich Steuern zahlen musst.

Ab wann wirst du gemeldet?

eBay und andere Plattformen müssen deine Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden, sobald du in einem Kalenderjahr eine dieser beiden Schwellen überschreitest:

Wann wirst du gemeldet?

Meldepflicht bei Überschreitung einer der beiden Schwellen

30+
Verkäufe
pro Kalenderjahr auf einer Plattform
ODER
2.000 €
Umsatz
Gesamterlös pro Kalenderjahr auf einer Plattform

Wichtig: Es reicht, eine der beiden Schwellen zu überschreiten. Nur wenn du unter 30 Verkäufen und unter 2.000 € bleibst, erfolgt keine Meldung.

Die Schwellen gelten pro Plattform – deine Verkäufe auf eBay und Kleinanzeigen werden also getrennt gezählt.

Was wird gemeldet?

Überschreitest du die Schwellen, übermittelt eBay folgende Daten an das BZSt:

  • Name und Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
  • Bankverbindung (IBAN)
  • Umsatz pro Quartal (Gesamterlös inkl. Versandkosten, abzüglich einbehaltener Plattform-Gebühren)
  • Anzahl der Transaktionen pro Quartal

Das BZSt leitet diese Informationen an dein zuständiges Finanzamt weiter. Innerhalb der EU werden die Daten zusätzlich zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten ausgetauscht. Die Meldung erfolgt jährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres – also werden deine Verkäufe aus 2025 im Januar 2026 gemeldet.

eBay fordert dich automatisch auf, deine Steuer-ID zu hinterlegen, sobald du in den Meldebereich fällst. Du erhältst außerdem eine Kopie der an das Finanzamt übermittelten Daten.

Meldung bedeutet nicht automatisch Steuerpflicht

Das ist der wichtigste Punkt – und gleichzeitig die größte Entwarnung: Eine Meldung ist keine Steuerforderung. Das Finanzamt erhält lediglich eine Information über deine Verkaufsaktivitäten. Ob daraus eine Steuerpflicht entsteht, hängt von ganz anderen Faktoren ab.

Wann sind Privatverkäufe steuerfrei?

  • Verkauf unter Einstandspreis: Du verkaufst gebrauchte Dinge günstiger, als du sie gekauft hast? Dann entsteht kein Gewinn – und keine Steuerpflicht. Das ist der Normalfall bei gebrauchter Kleidung, Elektronik, Möbeln etc.
  • Gegenstände des täglichen Gebrauchs: Private Verkäufe von Alltagsgegenständen (Kleidung, Bücher, Spielzeug, Haushalt) sind grundsätzlich steuerfrei – unabhängig vom Verkaufspreis.
  • Spekulationsfrist abgelaufen: Hast du einen Gegenstand länger als 12 Monate besessen, sind eventuelle Gewinne steuerfrei (Ausnahme: Immobilien mit 10 Jahren Frist).

Wann wird es steuerlich relevant?

In bestimmten Fällen kann das Finanzamt deine Verkäufe genauer unter die Lupe nehmen:

Private Veräußerungsgeschäfte

Kaufst du einen Artikel und verkaufst ihn innerhalb von 12 Monaten mit Gewinn weiter, handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft. Solche Gewinne sind steuerpflichtig, wenn sie in Summe die Freigrenze von 1.000 € pro Jahr überschreiten.

Wichtig: 1.000 € ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Das heißt: Sobald du 1.001 € Gewinn erzielst, wird der gesamte Betrag versteuert, nicht nur der Teil über 1.000 €.

Gewerblicher Verkauf

Wenn du regelmäßig, planmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufst, kann das Finanzamt eine gewerbliche Tätigkeit annehmen. Typische Indikatoren sind:

  • Wiederholter Einkauf zum Weiterverkauf (Reselling/Flipping)
  • Große Stückzahlen gleichartiger Neuware
  • Professionelles Auftreten (eigene Marke, Werbung)
  • Dauerhaft hohe Umsätze über längere Zeiträume

In diesem Fall wären Gewerbeanmeldung, Einkommensteuer und ggf. Umsatzsteuer relevant. Wenn du dir unsicher bist, ob deine Verkaufstätigkeit gewerblich ist, solltest du einen Steuerberater konsultieren.

Praktische Tipps für Privatverkäufer

1. Führe Aufzeichnungen

Dokumentiere bei wertvolleren Artikeln den Kaufpreis und den Verkaufspreis. Bewahre Kassenzettel, Rechnungen oder Screenshots auf. Falls das Finanzamt nachfragt, kannst du so belegen, dass kein steuerpflichtiger Gewinn entstanden ist.

2. Steuer-ID rechtzeitig hinterlegen

Wenn eBay dich auffordert, deine Steuer-ID einzutragen, ignoriere das nicht. Andernfalls kann dein Konto eingeschränkt werden. Deine Steuer-ID findest du auf dem Einkommensteuerbescheid oder kannst sie beim BZSt anfordern.

3. Behalte die Schwellenwerte im Blick

Wenn du weißt, dass du die Meldegrenzen überschreitest, ist das kein Problem – solange deine Verkäufe steuerlich sauber sind. Die Meldung allein hat keine negativen Konsequenzen.

4. Nutze den Profit-Kalkulator

Um bei jedem Verkauf genau zu wissen, ob und wie viel Gewinn du erzielst, hilft unser kostenloser Profit-Kalkulator. So behältst du den Überblick über deine tatsächlichen Erlöse nach Abzug aller eBay-Gebühren und Versandkosten.

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Häufige Fragen zum PStTG

Muss ich wegen der Meldung Steuern zahlen?

Nein, nicht automatisch. Die Meldung informiert das Finanzamt nur über deine Verkaufsaktivität. Steuerpflichtig bist du nur, wenn du mit deinen Verkäufen tatsächlich Gewinne erzielst, die über die geltenden Freigrenzen hinausgehen.

Zählen stornierte Bestellungen oder Retouren mit?

Stornierte oder zurückgegebene Bestellungen werden in der Regel nicht als abgeschlossene Transaktionen gezählt und fließen daher nicht in die 30-Verkäufe-Grenze ein.

Werden meine Käufe auf eBay auch gemeldet?

Nein. Das PStTG betrifft ausschließlich Verkäufer. Deine Einkäufe auf eBay werden nicht erfasst.

Was passiert, wenn ich meine Steuer-ID nicht hinterlege?

eBay kann dein Konto einschränken, bis die erforderlichen Daten vorliegen. Im Extremfall können Verkaufsfunktionen gesperrt werden. Es empfiehlt sich, die Steuer-ID zeitnah zu hinterlegen.

Gilt das PStTG auch für andere Plattformen?

Ja. Das Gesetz betrifft alle digitalen Plattformen, auf denen Waren oder Dienstleistungen angeboten werden – also auch Kleinanzeigen, Vinted, Etsy, Amazon Marketplace und viele mehr. Die Schwellenwerte werden dabei pro Plattform einzeln berechnet.

Fazit

Das PStTG sorgt für mehr Transparenz im Online-Handel, ist aber für die meisten Privatverkäufer kein Grund zur Panik. Solange du gebrauchte Gegenstände verkaufst und keine regelmäßigen Gewinne erzielst, ändert sich steuerlich nichts für dich. Die wichtigste Maßnahme: Behalte einen Überblick über deine Verkäufe und dokumentiere bei wertvolleren Artikeln den Einkaufspreis. Wer gewerblich verkauft, sollte zudem die aktuellen eBay-Gebühren kennen, um seine Gesamtkosten realistisch einzuschätzen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Bei konkreten steuerlichen Fragen wende dich bitte an einen Steuerberater.

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